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Zu den Kapiteln 2, 9 und 11: SEPA-Zahlungsverkehr

DK-Schema (Kapitel 2 / 11): 
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) stellt hier folgende Technical Validation Subsets (TVS) bereit: Für die SEPA-Überweisung inkl. SCT inst (pain.001), die SEPA-Lastschrift (pain.008) und für die SEPA-Lastschrift-Korrektur (pain.007) mit Bezug auf die Kapitel 2 und 11 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens. Die Dateinamen tragen aktuell das Kürzel GBIC_4 (GBIC ist der international genutzte Kurzname für "German Banking Industry Committee", also für DK).
Zur Information stehen hier auch die original ISO-Schema-Dateien für den Payment Status Report (pain.002) sowie camt.055.001.05 und camt.029.001.06 bereit, auf die in den Kapiteln 2 bzw. 11 verwiesen wird.
Hinweis zum SEPA-Mengengerüst: Wir empfehlen Kunden für eine optimale Performance, Handling und ggf. Recovery, Dateien von maximal 500.000 Transaktionen zu senden.
Für den Auslandszahlungsverkehr und die taggleiche Euro-Eilüberweisung wurde ein separates TVS erstellt (siehe auf dieser Seite unter Kapitel 3 bzw. 10).

XML-Beispiele:
An dieser Stelle sind kleine Beispiele abgelegt, die die Belegung der Pflichtfelder (zum Teil auch optionale Elemente) illustrieren sollen. Diese entsprechen bereits der ISO-Version 2019.
Die hier verfügbaren XML-Beispiele sind alle syntaktisch korrekt.

Optionale Erweiterung - XML-Container-Variante/Schema (Kapitel 9.1)

Zu Kapitel 3: Auslandszahlungsverkehr

Hier finden Sie das DK-TVS für die Einreichung von Auslandsüberweisungsaufträgen sowie einen pain.001-Sammler mit Illustrationsbeispielen für Auslandszahlungen (Überweisung, Scheckzahlung). Zum besseren Verständnis ist das XML-Beispiel ausführlich kommentiert (Letzte Änderung: Zur Version V 3.8 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens wurde das Schema (TVS) unter gleichbleibendem Namen pain.001.001.09_AXZ_GBIC4 geringfügig angepasst. Die Änderungen sind im Dateiheader des TVS kommentiert.)

Wichtige Information (Truncation Market Practise) - Nach aktuellen Informationen ist davon auszugehen, dass international nicht alle zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister bereits in der Lage sind, ISO 20022-Formate zu unterstützen. Hierdurch kann es in der Weiterleitung der Zahlungsaufträge zu Informationsverlusten kommen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft empfiehlt ihren Kunden, den Wechsel auf das neue ISO 20022 (pain.001-Format) erst vorzunehmen, wenn sie eine entsprechende Information ihrer Zahlungsdienstleister erhalten. Das DTAZV-Format kann ab November 2026 nicht mehr verwendet werden, daher muss der Wechsel auf pain.001 bis dahin sichergestellt sein.

Zu Kapitel 7: XML-Formate für Kontoinformationen

Folgende Implementierungshilfen werden bereitgestellt:

  • ein XML-Gesamtbeispiel für camt.053 und ein aufgelöster Sammler camt.054 zur Illustration
  • eine Excel-Datei, die die Änderungen gegenüber der bisherigen Spezifikation (ISO-Version 2009) für jedes Element darstellt (in dieser Tabelle kann man auch auf Regelwerk von CBPR+ und CGI erkennen) - letzte Änderung 16. Mai 2024 (Pagination auf Statementebene)
  • die original ISO-Schemadateien (xsd's)
  • der aktuelle Anhang 1 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens (Mapping GVC / ISO BTC)
  • Für camt/Relay gibt es einen Leitfaden, der unter der Rubrik internationale Datenformate zur Verfügung steht

Zu Kapitel 10: Taggleiche Eilüberweisungen

Als Synchronisierung mit den im Zahlungsverkehr verwendeten ISO20022-Versionen gilt für taggleichen Eilüberweisungen in Euro (CCU) nun ebenfalls die ISO-Version V09 (2019-er Version). Insbesondere ist es notwendig, ab dann die Einreichung strukturierter Adressen (statt <AdrLine> mindestens <TwnNm> und <Ctry> ) zu ermöglichen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft stellt dafür ein separates TVS für CCU zur Verfügung. Es orientiert sich weiterhin am DK-TVS für SCT, wurde jedoch um die bei Target2 erforderlichen Besonderheiten (z.B. Adresse Ultimates) erweitert. Alle Unterschiede zwischen den TVS von CCU und SCT finden Sie zu Beginn des Kapitel 10 in Anlage 3.

Zu Kapitel 12: Bankentgeltinformationen

Das Regelwerk der Deutschen Kreditwirtschaft basiert auf der Version 02 der ISO-camt.086. Durch das beigefügte XML-Beispiel soll dieses veranschaulicht werden - (Papier-) Musterrechnungen dienen der zusätzlichen Illustration.